Blockpraktikum
Die Stiftung Bayerischer Hausärzteverband unterstützt Medizinstudierende, die ihr Blockpraktikum Allgemeinmedizin auf dem Land absolvieren, mit einem pauschalen Zuschuss:
- 150 € bei einer Entfernung zwischen Hochschule und Lehrpraxis bis 50 km
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250 € bei einer Entfernung ab 51 km
Diese Unterstützung wird als Beitrag zu den Fahrtkosten oder Kosten der Unterkunft gewährt, wenn die Praxis im ländlichen Bereich (maximal 10.000 Einwohner) liegt und nicht mehr mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar ist.
Die Förderung muss vor Beginn des Blockpraktikums beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Praktikums direkt an die Studierenden.
Voraussetzungen sind, dass die Lehrpraxis Mitglied im Bayerischen Hausärzteverband ist und Hausarztzentrierte Versorgung anbietet. Das Praktikum darf nicht bereits durch andere Institutionen gefördert sein.
Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der Lehrpraxis, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, falls die Information nicht auf der Homepage der Praxis ersichtlich ist.
Mehr Informationen (sowie das notwendige Antragsformular) finden Sie unter:
https://www.hausaerzte-bayern.de/zukunft-praxis/foerdermoeglichkeiten/blockpraktikum
Famulatur
Kernpunkte auf einen Blick
Förderung für Medizinstudierende an einer Universität in Deutschland, die eine einmonatige ambulante Famulatur in Bayern absolvieren, in einer Vertragsarztpraxis oder einem MVZ in einem förderfähigen Gebiet.
Förderfähige Standorte: ländlicher Raum Bayerns. Grenze nach Einwohnerzahl: bis 20,000 (hausärztlich) bzw. bis 40,000 (fachärztlich); Abweichung möglich, wenn (drohende) Unterversorgung bzw. zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf für die jeweilige Fachgruppe besteht.
Fördersumme: 500€ Basisförderung, plus optional 200€ (drohende Unterversorgung) oder 350€ (Unterversorgung) sowie 150€ Entfernungszuschlag bei >60km zum nächstgelegenen Universitätsstandort; maximal 1,000€ pro Famulatur.
Voraussetzungen im Detail
Famulatur muss ambulant, mindestens 1 Monat (28–31 Tage, abhängig vom Startdatum) und universitär anerkennungsfähig sein.
Bewerbung frühestens zwei Kalendermonate vor dem ersten Tag der durch Universität Bayern e.V. festgelegten vorlesungsfreien Zeit; spätestens vier Wochen nach Ende der Famulatur einreichen (vorher prüfen, ob Plätze verfügbar sind).
Für Entfernungszuschlag wird die 60km-Grenze von der KVB per Geodaten-Software ermittelt; interne Berechnung ist maßgeblich.
Antragsprozess
Antragsformular während des Bewerbungszeitraums von der KVB-Website herunterladen, ausfüllen und unterschrieben per E‑Mail an die E‑Mail-Adresse des zuständigen Regierungsbezirks senden (Regierungsbezirk erkennbar an den ersten zwei Ziffern der BSNR der Praxis); alternativ postalisch oder per Fax möglich.
Nach Bewilligung: Förderbescheid per Post und Auszahlung auf das angegebene Konto.
Nach Absolvierung: Zeugnis/Bestätigung der Praxis fristgerecht an dieselbe Regionaladresse senden; Fristen: Famulatur Juli–Sept bis 31.12, Feb/März bis 30.06, April bis 30.09; ohne Nachweis Rückzahlung der Förderung.
Weitere Informationen: FamuLAND – die KVB-Förderung für Medizinstudierende
Medizinstudierende und Ärzt:innen haben die Möglichkeit, sich über die bestehenden Förderprogramme in Bayern mithilfe einer umfassenden digitalen Informationsplattform zu informieren, die vom Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Bayern gehostet wird. Die Plattform ist hierunter erreichbar.